
Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass Unternehmer:innen oft wenig Zeit haben und schon genug mit administrativen Tätigkeiten beschäftigt sind. Das sollte allerdings keine Begründung dafür sein, auf sein demokratisches Wahlrecht zu verzichten. Die niedrige Wahlbeteiligung bei den Wirtschaftskammerwahlen (2020 in unserer Berufsgruppe: 13,1%) ist ein Anlass zur Sorge. Wir raten daher, einen Wahlkartenantrag zu stellen, um trotz knapper Zeitressourcen auf dieses demokratische Recht der Mitbestimmung nicht zu verzichten!
Info: Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Fachvertretung), sofern die das Wahlrecht begründende Berechtigung zum Stichtag 25. November 2024 nicht ruhend gemeldet ist. Inhaber:innen von ruhenden Berechtigungen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie über Antrag in die Wählerliste aufgenommen werden.
Wahlkarten können recht einfach entweder mittels entsprechendem Formular oder auch online beantragt werden. Unternehmer:innen in der Steiermark können dafür diesen Link verwenden: ➔ https://www.wko.at/stmk/wko/formulare-wko-wahl-stmk
Unabhängig davon kann ein Wahlkartenantrag auch unter ➔ https://wahlkartenantrag.wko.at unter Verwendung einer digitalen Signatur bis 3. März 2025, 16:00 Uhr gestellt werden.
Info: Die Wirtschaftskammerwahlen finden in der Steiermark von 11.-13. März 2025 statt. Die Frist für den Wahlkartenantrag läuft von 25.11.2024 bis 03.03.2025 16:00 Uhr. Nutze Dein Recht!